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1304. Januar 12. Rom im Lateran.

II id. Jan. p. a. 1.

Papst Benedikt XI. trägt auf die Klage des Glogauer Archidiakons Mirozlaus, dass ihn Bischof Heinrich von Breslau auf unerwiesene Verdächtigungen hin ohne Geständniss, vielmehr in seiner Abwesenheit seiner geistlichen Würden beraubt habe, dem Erzbischofe (Jakob) von Gnesen bei Vermeidung des Bannes auf, den Bischof unter Androhung des Bannes dazu anzuhalten, dass er binnen 30 Tagen den Archidiakonus wieder in seine Würden einsetze.

Theiner Mon. vet. Pol. I, 115. Potthast Reg. pont. 25339.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 16, 1892; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1301 - 1315. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke.